Mitgliedschaft und Spenden

Sie können uns durch regelmäßige Mitgliedsbeiträge oder durch einzelne Spenden unterstützen


Ihre Beitrittserklärung

Die Höhe Ihres jährlichen Mitglieds­beitrags können Sie frei wählen. Der Mindestbeitrag beträgt 12,50 Euro pro Jahr. Sie können die Beitrittserklärung hier als PDF herunterladen. Bitte senden Sie uns die ausgefüllte Beitragserklärung vorzugsweise per E-Mail, alternativ per Post an unsere Vereinsanschrift.


Lastschriftverfahren

Die Mitgliedsbeiträge werden im Lastschriftverfahren von Ihrem Konto unter Angabe der jeweiligen Mandatsreferenz (vereinsinterne Mitglieds­nummer) und der Gläubiger-ID unseres Vereins (DE86ZZZ00001233522) eingezogen. Ihr Lastschriftmandat können Sie jederzeit durch schriftliche Erklärung an uns wider­rufen.


Fälligkeit der Mitgliedsbeiträge

Der Mitgliedsbeitrag wird 1-mal jährlich jeweils zum 01.04. eingezogen.

Erfolgt der Beitritt nach dem 01.04, dann wird der Mitgliedsbeitrag im Eintrittsjahr innerhalb von 2 Wochen nach Bestätigung der Mitgliedschaft eingezogen.


Unsere Bankverbindung

Unsere Bankverbindung können Sie hier als PDF herunterladen.


Mitgliederversammlungen

Unsere jährlichen Mitgliederversammlungen finden überlicherweise im 1. Quartal des Jahres statt. Die Einladung erhalten unsere Mitglieder vorzugsweise per E-Mail, alternativ per Post. Den Termin für die nächste Mitgliederversammlung finden Sie hier.

Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung wird ein Protokoll angefertigt. Mitglieder erhalten das Protokoll per E-Mail. Unsere aktuellen Tätigkeitsberichte zum Nachlesen und Herunterladen finden Sie hier.

Schiftliche Informationen, zum Beispiel Mitgliederinformationen, aktuelles unserer Elterninitiative "Wohnraum für Menschen mit Behinderung", Neuigkeiten aus unserem Verein oder Informationen zu unseren Freizeitaktivitäten versenden wir ausschließlich per E-Mail.

Wir bitten unsere Mitglieder, falls noch nicht geschehen, uns Ihre E-Mail-Adresse mitzuteilen.


Zuwendungsbestätigungen

Ihre Spenden und Mitgliedsbeiträge können Sie steuerlich geltend machen. Unser Verein ist vom Finanzamt als gemeinnützig und mildtätig anerkannt und darf Zuwendungsbestätigungen ausstellen. Nutzen Sie unsere vereinfachte Zuwendungsbestätigung, die Sie hier als PDF herunterladen können.


Kündigung der Mitgliedschaft

Der Austritt erfolgt durch formlose schriftliche Erklärung mit einer Frist von einem Monat zum Ende des Kalenderjahres.

Erfolgt der Austritt vor dem 01.04., dann wird der Mitgliedsbeitrag im Austrittsjahr innerhalb von 2 Wochen nach der Austrittserklärung letztmalig eingezogen.


Richard Moß, Andree Gehring

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